Jetzt „sturmsicher“ vor allen Gerichtsurteilen
Landkreis ergänzt Begründung zu Windradstandorten in der Region
Dieses Mal, da ist sich die Erste Kreisrätin ganz sicher, kann dem Heidekreis vor welchem Gericht auch immer der Wind noch so heftig ins Gesicht wehen, das Regionale Raumordnungsprogramm wird nicht mehr am Thema Windenergienutzung angreifbar sein. Auf den Spruch des Verwaltungsgerichtes, das sich im Raum Schneverdingen auf die Seite eines Windradbauers stellte und dem Landkreis vorwarf, die Ablehnung des Antrages nicht ausreichend dokumentiert und begründet zu haben, begegnen Helma Spöring und die Fachleute der Kreisverwaltung mit einer gut 20-seitigen zusätzlichen Dokumentation.
Bad Fallingbostel. Helma Spöring hob im zuständigen Bau- und Umweltausschuss des Landkreises eindeutig hervor, dass sich an den grundsätzlichen Inhalten des bisherigen Papiers für die Windenergienutzung im Landkreis nichts geändert habe. Es geht um Begrifflichkeiten, um damit die Arbeitsweise deutlicher zu machen, die zu der Ausweisung der sogenannten Vorranggebiete und zur Ablehnung von Windenergieanlagen in anderen Bereichen geführt hat.
Es bleibt dabei, dass im Heidekreis eine Fläche von knapp 1400 Hektar für den Bau von „raumbedeutsamen“, also besonders hohen Windrädern übrig bleibt, wenn man alle „harten und weichen Tabuzonen“ abzieht. Dazu gehören Schutzzonen zum menschlichen genauso wie zum natürlichen Lebensraum.
Ausführlicher Bericht in der WZ.
1400 Hektar stehen im Heidekreis als sogenannte Vorrangstandorte für Windräder zur Verfügung.
Artikel vom 12.04.2012























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