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Weiteres Verfahren gegen Kachelmann

Berlin/Mannheim (dpa) - Gegen den TV-Wetterexperten Jörg Kachelmann läuft ein weiteres Ermittlungsverfahren. Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock bestätigte am Samstag einen Bericht des «Focus» (München), nach dem die Staatsanwaltschaft Mannheim wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Kachelmann soll dem Magazin zufolge schon vor Jahren eine Frau in ihrer Wohnung geschlagen haben. Der 52-Jährige war am Donnerstag aus monatelanger Untersuchungshaft entlassen worden, das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte den Haftbefehl aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft legt dem 52-Jährigen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und Körperverletzung zur Last.

Kachelmann soll Anfang Februar seine frühere Freundin vergewaltigt und mit einem Messer am Hals verletzt haben. Der Moderator war am 20. März nach der Rückkehr von den Olympischen Winterspielen aus Kanada verhaftet worden. Er hat die Vorwürfe stets bestritten. Vom 6. September an muss sich der Schweizer vor dem Landgericht Mannheim verantworten.

Auf die Frage des Nachrichtenmagazins «Spiegel», was dran sei an dem Vergewaltigungsvorwurf, antwortete Kachelmann: «Ich habe keinen Fehler gemacht, jedenfalls keinen von irgendwelcher juristischer Relevanz.» Gleichzeitig räumte er ein: «Diese Beziehung lief länger, als ich es hätte zulassen sollen. Dadurch habe ich diese Frau in einer Weise gekränkt, die ich in der Nachschau nur im höchsten Maße bedauern kann.» An einer anderen Stelle des Gesprächs bekräftigte Kachelmann: «Ich bin unschuldig.»

Anwalt Birkenstock bestätigte die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung in dem Fall, über den jetzt «Focus» berichtete. Er erklärte, dass dieses Verfahren bereits vor der Anklageerhebung wegen Vergewaltigung eingeleitet worden sei. Die Staatsanwaltschaft Mannheim war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Birkenstock sagte: «Der Ersatzvorwurf aus dem Jahr 2000 wird von uns nicht kommentiert.» Der Fall habe auch dem Oberlandesgericht Karlsruhe vorgelegen, als dieses den Haftbefehl aufhob.

Laut «Focus» handelte es sich nicht um einen Fall aus dem Jahr 2000, sondern 2001. Eine Frau habe sich per E-Mail beim Amtsgericht Mannheim gemeldet und angegeben, eine Affäre mit Kachelmann gehabt zu haben, in deren Verlauf es zu den Schlägen gekommen sein soll.

Zur öffentlichen Diskussion über sein Privatleben sagte Kachelmann dem «Spiegel»: «(...) ich habe in meinem Leben ganz sicher nicht alles richtig gemacht. Okay. Und ich habe auch nicht in jeder Phase meines Lebens monogam gelebt. (...) Aber deswegen habe ich keine Straftat begangen (...).» Und Kachelmann räumte ein: «Ich hätte keiner Frau vorgaukeln dürfen, dass sie die einzige ist.»

Der Fernsehmoderator fordert wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte vom Springer-Verlag Schmerzensgeld in Millionenhöhe. «Wir können bestätigen, dass es Forderungen gibt, die sich etwa auf zwei Millionen Euro summieren», bestätigte Tobias Fröhlich, Sprecher der «Bild»-Gruppe, am Freitag der Nachrichtenagentur dpa. Einzelheiten nannte er nicht. Der Verlag weise die Forderungen allesamt zurück. Kachelmanns anderer Anwalt Ralf Höcker wollte sich zu der Sachlage nicht äußern.    

Wie «Faz.net» am Freitag berichtete, haben die Anwälte des Moderators entsprechende Forderungen an «Bild» und «Bild am Sonntag» gestellt. Rechtsexperten hatten zuvor auch die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft kritisiert. Sie sei Auslöser für eine mediale Hetzjagd auf Kachelmann gewesen, sagte der Berliner Presserechts- Anwalt Christian Schertz der dpa. Im Gespräch mit dem «Spiegel» nannte Birkenstock eine Summe von 2,25 Millionen Euro.

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