Auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands lässt sich seit 1700 Jahren jüdisches Leben nachweisen. 2021 wurde daher zum Jubiläumsjahr erklärt, in dem auf die jüdische Geschichte wie den jüdischen Alltag aufmerksam gemacht und ein Zeichen gegen Antisemitismus gesetzt werden soll. Die WZ präsentiert eine sechsteilige Serie über das jüdische Leben im ehemaligen Kreis Fallingbostel.
Nachdem sich 1714 mit Abraham Jacobs der erste Jude in Walsrode hatte niederlassen dürfen, folgte zwei Jahre später mit Moses Marx der erste Jude in Rethem. Auch dort dauerte es bis zur Mitte des Jahrhunderts, ehe die Zahl der jüdischen Einwohner langsam wuchs (1772: fünf Familien). Der dritte Ort, in dem einem jüdischen Schutzbriefinhaber die Ansiedlung gestattet wurde, war Ahlden. Dorthin kam 1801 Herz Meyer aus der Oldenburger Gegend.
Die jüdischen Einwohner waren als Geldverleiher, Schlachter und Kleinhändler tätig. Da sie weder Mitglied in einer Zunft oder Gilde werden noch Land zum Ackerbau erwerben konnten, mussten sie auf diese Bereiche ausweichen. Die 18 Prozent Jahreszins, die Juden im Kurfürstentum Hannover auf Kleinkredite unter 30 Reichstalern nehmen durften, erscheinen recht hoch und lassen den Vorwurf des Wuchers aufkommen. Zu einem Prozess deswegen kam es aber nie. Zudem hatten die Geldverleiher mit einer möglichen Zahlungsunfähigkeit der Schuldner zu rechnen und mussten hohe Abgaben leisten. Einige jüdische Geschäftsleute gerieten wegen nicht zurückgezahlter Kredite in Konkurs.
Streit bei den Schlachtern
Weniger risikoreich war dagegen der Fleischhandel. Auf dem Land gab es damals kaum Läden für Frischfleisch und Schlachter, da die meisten Bewohner über eigenes Schlachtvieh verfügten. Da aber in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Walsrode und Umgegend mehrere Viehseuchen grassierten, war man auf die Versorgung mit Fleisch von außen angewiesen. Für die mobilen und über ein weitverzweigtes Netz von Bekannten und Verwandten in vielen niedersächsischen Orten verfügenden Juden bot sich dort ein lohnendes Geschäftsfeld. Dazu war ihnen wegen ihrer religiösen Speisevorschriften gestattet worden, nach dem Schlachten eigener Tiere als unrein geltende Teile davon (beispielsweise Innereien) verkaufen zu dürfen. Auch unsachgemäß geschlachtete Tiere galten als unrein und durften dann im Ganzen in den Verkauf gelangen.
Um die nichtjüdischen Schlachter zu einer günstigeren Preisgestaltung und besseren Fleischqualität zu bewegen, hatte die hannoversche Regierung den Juden erlaubt, ihre Produkte zu einem geringeren Preis als die Konkurrenz anzubieten. Das führte zu einer Vielzahl von Streitigkeiten. Um 1770 beantragten die Rethemer Schlachter die Bildung einer eigenen Gilde, um besser gegen die jüdischen Mitbewerber vorgehen zu können, was vom Amt Rethem aber abgelehnt wurde. Erst mit dem Ende der Versorgungsprobleme und dem Anwachsen der Zahl nichtjüdischer Schlachter zogen sich die Juden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus diesem Geschäftszweig zurück.
Streng von der Kramergilde
Weiter betrieben wurde aber der Warenhandel. Nach einer Verordnung von 1723 durften Juden nur mit Stoffen geringer Qualität handeln; Seide und Samt gehörten zum Beispiel nicht dazu. Zudem war ihnen das Hausieren verboten, also das Feilbieten der Ware von Haus zu Haus. Nur angeforderte Produkte durften sie ausliefern. Daher erschienen sie meist auf Familienfeiern oder in Wirtshäusern, um dort auf ihre Angebote aufmerksam zu machen. Diese beinhalteten aber nicht nur Wollstoffe, mit deren Verkaufserlös sich die jährlich zu leistenden Schutzgeldsummen kaum bewerkstelligen ließen.
Streng überwacht wurden die jüdischen Handelstreibenden bei ihrer Tätigkeit von der Kramergilde. 1778 zeigte ihr Walsroder Mitglied Georg Friedrich Ludwig Wolff, dessen Sohn August 1815 die Pulverfabrik in Bomlitz mitbegründen sollte, die Witwe von Wolff Joseph an. Ihr wurde der Handel mit nicht genehmigten Luxusstoffen vorgeworfen. Nachdem sie aber eine Bescheinigung von einer der örtlichen Klosterdamen über die Anforderung dieser Produkte vorlegen konnte, gab ihr die Regierung in Hannover recht. Der Kaufmann Christoph Rohte musste ihr zudem den Gulden erstatten, den er ihr als Vorsitzender der Kramergilde zur Herausgabe ihrer von ihm konfiszierten Güter abverlangt hatte.
Handelsbefugnisse für die Juden neu festlegt
Von solchen Niederlagen ließ sich die Kramergilde aber nicht abschrecken, was zeigt, wie sehr sie die Juden als Konkurrenz empfand. 1781 warf man dem aus Rotenburg zurückkommenden Samuel Seckel die unzureichende Versiegelung seiner Warenkisten vor. Um Produkte nicht unterwegs heimlich verkaufen zu können, mussten diese bei Ortswechseln in einer versiegelten Kiste transportiert werden. Da die Nachlässigkeit auf die Rotenburger Behörden zurückging, durfte Samuel Seckel seine Handelsware behalten. Allerdings war er gegenüber dem Vorsteher des Krameramts wegen der dauernden Schikanen in Rage geraten und hatte ihm die präsentierte Verordnung “vor die Füße geworfen”. Wegen Missachtung der obrigkeitlichen Autorität wurde er daher zu einer Strafgebühr von fünf Reichstalern verurteilt.
Zum Abflauen der Konflikte trug ein 1801 durch die Geheimen Räte in Hannover verabschiedetes Regulativ bei, das die Handelsbefugnisse für die Juden neu festlegte. Zur besseren Versorgung der Bevölkerung durften sie nun auch ohne vorherige Anforderung mit hochwertigen Stoffen handeln. Die wirtschaftliche Notzeit nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft 1815 führte zu weiteren Erleichterungen. So wurde Samuel Seckel 1828 der Verkauf von Galanteriewaren (unter anderem Fächer, Tücher, Schals, Modeschmuck) zugestanden; ein anderes Familienmitglied durfte seit 1826 mit Rohleder und Häuten handeln. Jedoch waren die jüdischen Händler weiterhin auf das Umherziehen angewiesen. Die Einrichtung eines festen Ladengeschäfts wurde ihnen erst Mitte des 19. Jahrhunderts ermöglicht.
Autor: Dr. Stephan Heinemann