An den Inhalten hat sich nicht viel verändert. Doch die Verantwortung ist neu verteilt. Arbeitslosen- und Sozialhilfe gibt es seit dem 1. Januar 2005 aus einer Hand. Das gilt auch für die Beratung, die Fort- und Weiterbildung und (im Idealfall) die Vermittlung in Arbeit. Unter der Regie des Landkreises Soltau-Fallingbostel wird Hartz IV gemeinsam
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