Ab Montag, 16. August, werden wegen steigender Corona-Infektionszahlen weitere Einschränkungen im Heidekreis gelten. Grund: Die 7-Tage-Inzidenz liegt oberhalb des Wertes von 35, und das bereits stabil drei Tage in Folge.
Die neuen Regelungen
Ab Montag, 16. August, gelten folgende geänderte Regelungen:
- Zusammenkünfte und private Feiern, zu Hause oder in der Öffentlichkeit, sind nur noch mit maximal zehn Personen aus höchstens drei Haushalten zulässig. Wie bisher werden dabei Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Genesene und vollständig geimpfte Personen nicht mitgezählt.
- Auf Parkplätzen vor Einrichtungen mit Besuchs- und Kundenverkehr (Supermärkte, Einkaufszentren oder andere öffentliche Gebäude) muss wieder eine medizinische Maske getragen werden.
- Auf Jugendfreizeiten ist bei Anreise ein negatives Corona-Testergebnis vorzulegen, zwei weitere Testungen sind pro Woche durchzuführen.
- Weiterhin gilt bereits seit dem 7. August, dass Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besucher eines Wochenmarktes sowie auch Personen, die Tätigkeiten und Dienstleistungen auf einem Wochenmarkt ausüben, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.
Für alle anderen Bereiche der niedersächsischen Corona-Verordnung, wie beispielsweise Freizeitparks, Veranstaltungen, Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft, touristische Schiffs-, Kutsch- und Busfahrten, Beherbergung und die Gastronomie, gelten weiterhin die Regelungen für eine 7-Tage-Inzidenz von unter 10. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt laut Robert-Koch-Institut im Heidekreis am 14. August 39, an den Vortagen waren es gerundet 38 (13. August) und 41 (12. August).