Bereits Ende Oktober fand im Rathaus der Stadt Walsrode eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Thematik eines “Grünen Bandes” für Fußgänger in der Innenstadt von Walsrode statt. Die Fragestellung dabei lautete unter anderem auch, wie zukünftig die Verkehrsführung im Großen Graben, der das “Grüne Band” weiterhin kreuzen wird, aussehen könnte: Fußgängerzone, Einbahnstraße oder Verkehrsführung wie bisher (WZ berichtete). Insbesondere die Anlieger hatten sich gegen die Fußgängerzone ausgesprochen, die Einbahnstraßenlösung wurde favorisiert.
Durch neue Nutzungen von Geschäften im Großen Graben hat sich die Verkehrssituation im Bereich der Straße weiter verschärft. Daher soll bereits im Laufe des Monats Mai die Verkehrsführung in der Straße “Großer Graben” in Walsrode entsprechend geändert werden. Das hat die Stadt Walsrode bekannt gegeben. Durch die Anordnung einer Einbahnstraßenregelung ist dann das Befahren nur noch aus der Langen Straße kommend in Richtung Moorstraße erlaubt.
Wichtige Hinweise: Das Parken wird im Großen Graben weiterhin beidseitig in Fahrtrichtung innerhalb der gekennzeichneten Flächen möglich sein. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite und der - unter anderem bedingt durch die versetzten Parkflächen - eingeschränkten Sichtverhältnisse kann der gegenläufige Radverkehr nicht zugelassen werden. Das heißt, dass die Einbahnstraßenregelung für den Großen Graben in Richtung Moorstraße ab Mai auch für die Fahrradfahrer gelten wird.
Die Stadt Walsrode bittet alle Verkehrsteilnehmer nach der Umstellung der Verkehrsführung um die Beachtung der neuen Regelungen und um gegenseitige Rücksichtnahme im Großen Graben.