Nach Ablauf der Nutzungsrechtdauer wird ein Grab satzungsgemäß eingeebnet. Damit verschwindet ein Gedenkort, der häufig für Hinterbliebene und Nachfahren eine große Bedeutung hat. In der Gemeinde Bomlitz ist im Rahmen der jüngsten Bauausschusssitzung diskutiert worden, wie die Gemeinde neue Formen von Trauerorten ermöglichen
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