Im April hat die Stadt Walsrode darüber informiert, dass sich im Laufe des Monats Mai die Verkehrsführung in der Straße “Großer Graben” in Walsrode ändern wird. Nach Änderung der Beschilderung ist nun die Einbahnstraßenregelung in Kraft getreten. Das Befahren ist nur noch aus der Straße “Lange Straße” kommend in Richtung “Moorstraße” erlaubt. Das Parken ist weiterhin beidseitig in Fahrtrichtung innerhalb der gekennzeichneten Flächen möglich. Das teilt die Stadt Walsrode nun mit.
Achtung, Radfahrer!
Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite und der - unter anderem bedingt durch die versetzten Parkflächen - eingeschränkten Sichtverhältnisse ist der gegenläufige Radverkehr nicht zugelassen. Nach wie vor handelt es sich bei der Straße “Großer Graben” um einen verkehrsberuhigten Bereich und sämtliche Fahrzeuge - auch Fahrräder - dürfen dort nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Die Stadt Walsrode bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung.
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