Auch zum 1. August gewährt der Heidekreis Schülerinnen und Schülern, die den Voll- oder Teilzeitunterricht an allgemeinbildenden Schulen ab dem elften Schuljahrgang und an berufsbildendenden Schulen (Sekundarbereich II) besuchen, eine kostengünstige Schülerbeförderung bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Davon ausgenommen sind jedoch Schüler der berufsbildenden Schulen, die bereits Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung haben.
Damit würden auch die Erziehungsberechtigten entlastet, deren Kinder keinen solchen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung haben. “Da eine Regelung auf Landesebene nun zum Jahr 2022 erwartet wird, sind diese Vergünstigungen um das Schuljahr 2021/2022 verlängert worden”, so Landrat Manfred Ostermann.
Mehr als 500 Euro sparen
Schülerinnen und Schüler, die nur mit Bussen der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis zur Schule fahren, können bei einem Schulweg von mehr als 4,5 Kilometern eine SEK-II-Schülerkarte zum Preis von monatlich 15 Euro als Abonnement erwerben. Diese Fahrkarte ist bei der Verkehrsgemeinschaft erhältlich und kann nicht in den Bussen gekauft werden. Für die Fahrt zum Beispiel von Bispingen zum Gymnasium Munster werden gegenüber der Schüler-Sammelzeitkarte rund 544 Euro im Schuljahr gespart. Für Fahrten mit der Bahn oder kombiniert mit Bahn und Bus zur Schule müssen sich die Schüler die günstigsten Fahrkarten bei den verschiedenen Verkehrsunternehmen kaufen. Auf Antrag und nach Abzug eines Eigenanteils von 15 Euro je Monat werden die notwendigen Aufwendungen vom Heidekreis erstattet. Bei einer Schülerabokarte (erixx) zum Beispiel von Dorfmark nach Walsrode beträgt die Ersparnis im Schuljahr 553 Euro.
Alle relevanten Informationen und den Abo-Antrag zur SEK II-Schülerkarte gibt es bei der Geschäftsstelle der Verkehrsgemeinschaft unter (05191) 984836 und im Internet unter www.verkehrsgemeinschaft-heidekreis.de. Auf der Homepage des Heidekreises steht der Fahrtkostenerstattungsantrag unter www.heidekreis.de im Online-Serviceportal, Suchbegriff “Schülerfahrtkosten”, zum Online-Ausfüllen zur Verfügung. Wer den Antrag lieber als Dokument herunterladen möchte, findet ihn im Themenbereich “Bürgerservice online - Was erledige ich wo?”, Suchbegriff “Schülerfahrtlosten”.