(Walsrode.) Der Landkreis setzt die Abfallgebühren ab dem 1. Januar 2000 neu fest. Nach wie vor werden die Städte und Gemeinden Grundgebühren und von der Bhältergröße abhängige Gebühren erheben. Wird jedoch bisher eine Grundgebühr von 108 Mark je Restmülltonne fällig, müssen die Bürger zukünftig stattdessen mit 96 Mark pro Nutzungseinheit (bzw. Haushalt)
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