Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht zum 1. November eine neue stellvertretende Schiedsfrau oder einen neuen stellvertretenden Schiedsmann. Schiedspersonen werden vom Rat der Samtgemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt und durch die Leitung des Amtsgerichts ernannt. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.
Aufgabe der Schiedsperson
Aufgabe der Schiedsperson sind Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen. Schiedsmänner und -frauen sind dabei zum Beispiel zuständig für Delikte aus den Bereichen Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses. Bei diesen Delikten ist es gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einer Schiedsperson einen Schlichtungsversuch der beteiligten Parteien zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Interessierte Bürger können sich für das Amt der stellvertretenden Schieds-person in der Samtgemeinde Schwarmstedt schriftlich bewerben bis spätestens zum 1. September an: Samtgemeinde Schwarmstedt, Fachbereich II - Bürgerdienste, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt. Folgende Angaben müssen in der Bewerbung enthalten sein: Familienname, Geburtsname (soweit abweichend vom Familiennamen), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse und Beruf.
Wer nicht geeignet ist
Hinweis: Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Bewerber sollten zudem das 30. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirk des Schiedsamtes wohnen und nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt sein.
Die stellvertretende Schiedsperson erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 25 Euro und wird durch den amtierenden Schiedsmann in die neue Aufgabe eingearbeitet. Hinweis: Es ist im Laufe der Amtszeit vorgesehen, einen sogenannten “Ämtertausch” herbeizuführen, wobei der bisherige Schiedsmann die künftige Schiedsperson als Stellvertreter unterstützt. Die Aufwandsentschädigung als amtierende Schiedsperson erhöht sich dann auf 50 Euro.
Weitere Informationen für interessierte Bewerber gibt es unter (05071) 809-57 und www.bds-niedersachsen.com.