Teilerfolg für Eltern: Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg hat das Volksbegehren Kindertagesstätten-Gesetz für zulässig erklärt. Damit muss sich der Landtag jetzt mit der Forderung befassen, die Änderungen des Gesetzes aus dem Jahr 1999 wieder zurückzunehmen. Tut er das nicht innerhalb der nächsten sechs Monate, wird ein Volksentscheid
Sie haben erst 13% des Artikels gelesen.
Unsere Redaktion ist täglich im Einsatz, um aktuelle Ereignisse aus dem Heidekreis für Euch zu recherchieren und aufzubereiten.
Bitte habt daher Verständnis, dass die uneingeschränkte Nutzung unseres Nachrichtenportals nicht kostenlos, sondern exklusiv unseren registrierten Kunden vorbehalten ist.
Um diesen und viele weitere Artikel zu lesen, melde dich einfach an - oder bestelle jetzt unser neues WZ+ Abo und zwar die ersten vier Wochen gratis!
Viel Spaß beim Stöbern!
Dein Team der Walsroder Zeitung