Der Rat der Stadt Walsrode beabsichtigt, in den nächsten Wochen Schiedspersonen beziehungsweise stellvertretende Schiedspersonen für die Bezirke Walsrode und Bomlitz zu wählen. Interessierte Walsroderinnen und Walsroder, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnen und nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind, können sich bis zum 5. Juni bei der Stadtverwaltung bewerben.
Die Schiedsperson wird für fünf Jahre gewählt und durch das Amtsgericht bestätigt. Die fachlichen Kenntnisse erwirbt die Schiedsperson auf Grundlehrgängen und Weiterbildungen. Aufgabe der Schiedsperson ist es, Schlichtungsverhandlungen, für die nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind, durchzuführen. Schlichtungen können in allen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, beantragt werden. Nach dem Niedersächsischen Schlichtungsgesetz ist eine Schlichtung in allen Nachbarrechtsstreitigkeiten vorgeschrieben, bevor Klage vor Gericht erhoben werden kann. Das Gleiche gilt bereits seit langem in bestimmten Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung und einfacher Körperverletzung, bevor gerichtliche Privatklage erhoben werden kann. Für Rückfragen gibt es Kontakt bei der Stadtverwaltung (K. Kunert) unter (05161) 977228.
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