Lokales

/lokales/wie-laeuft-der-buergerentscheid-ab_10_112002952-21-.html?fbclid=IwAR3S83XtIPplzN0M61Gq017JQD2g0UGwFLo2upCEyQq426kNWUYFjtFmSVc/ / 1

Die WZ gibt einen Überblick, wann und wo abgestimmt werden kann und wann es erste Ergebnisse gibt

Wie läuft der Bürgerentscheid ab?

“Ja” oder “Nein”? Mehr Möglichkeiten gibt es nicht bei der Abstimmung im April. Muster des Stimmzettels: Landkreis Heidekreis
“Ja” oder “Nein”? Mehr Möglichkeiten gibt es nicht bei der Abstimmung im April. Muster des Stimmzettels: Landkreis Heidekreis
WALSRODE - 17. März 2021 - 16:55 UHR - VON JOHANNA SCHEELE

Am 18. April liegt es in den Händen der Bürger und Bürgerinnen im Heidekreis. Sie stimmen ab und entscheiden, wie es mit dem Heidekreis-Klinikum und der Gesundheitsversorgung im Heidekreis weitergeht. Doch wie läuft das Prozedere überhaupt ab?

Wann findet der Bürgerentscheid statt?

Alle Abstimmungsberechtigten erhalten bis zum 28. März die Benachrichtigungskarte von ihrer Wohnortgemeinde. Auf den Karten stehen auch die Uhrzeit und das Abstimmungslokal, in dem die Person am 18. April ihre Stimme abgeben kann. Auf der Benachrichtigung ist ein Antrag auf Abstimmung per Brief beigefügt. Wer mit einer Benachrichtigungskarte rechnet, aber keine erhält, sollte Kontakt zur Verwaltung der Kommune aufnehmen.

Wie lautet die genaue Fragestellung?

Auf dem Stimmzettel steht: “Sind Sie dafür, die Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Heidekreis-Klinikum GmbH (HKK) anzuweisen, einen Beschluss dahingehend zu fassen, dass in Abänderung des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2020 als Standort für die Planung eines Krankenhaus-Neubaus ein Suchbereich bei Dorfmark vorzusehen ist?” Mit anderen Worten: Wer “Nein” ankreuzt, stimmt so für die Entscheidung des Kreistags, dass das HKK in Bad Fallingbostel neu gebaut wird. Wer mit “Ja” stimmt, stoppt die Planungen. Auf die Frage kann entweder mit einem “Ja” oder “Nein” geantwortet werden. Jeder hat nur eine Stimme, bei zwei Kreuzen ist der Zettel ungültig.

Wo und wie können Bürger und Bürgerinnen ihre Stimme abgeben?

Es gibt drei Möglichkeiten: Entweder der Stimmzettel wird im Wahllokal am 18. April von 8 bis 18 Uhr ausgefüllt. Wer an dem Tag nicht persönlich erscheinen kann, kann vorher die Abstimmung per Brief beantragen. Die Stimme kann auch direkt bei der Kommune abgegeben werden. Da das Prozedere sich in den einzelnen Kommunen unterscheidet, empfiehlt es sich, sich bei der jeweiligen Stadt oder Samtgemeinde zu informieren. In Walsrode ist beispielsweise ein Termin notwendig, statt wie sonst im Bürgerbüro wird der Stimmzettel im Trauzimmer des Alten Rathauses ausgefüllt. Bei der persönlichen Stimmabgabe sollten Wähler und Wählerinnen auch immer den Personalausweis bei sich tragen. Übrigens spricht man bei einem Bürgerentscheid von einer Abstimmung und nicht von einer Wahl.

Wer darf abstimmen?

Abstimmungsberechtigt sind Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, die Deutsche sind oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union. Außerdem müssen Berechtigte mindestens seit drei Monaten im Landkreis wohnen.

Wie viele Bürger und Bürgerinnen können am 18. April abstimmen?

Der Heidekreis geht aufgrund der gemeldeten Zahlen durch die Gemeinden von rund 116.000 Abstimmungsberechtigten aus. Geringfügige Änderungen können aber noch bis zum Abstimmungstag eintreten. Wie viel Prozent sich bei der Abstimmung beteiligen, ist dann natürlich noch eine andere Frage.

Unterscheidet sich der Bürgerentscheid in seinem Ablauf von dem Prozedere einer anderen Wahl, beispielsweise der Kommunalwahl?

Der Heidekreis teilt dazu mit: “Nein, die Abläufe entsprechen grundsätzlich denen, die auch bei einer Kommunalwahl gelten. Ein Unterschied ist, dass die Stimmen, die per Brief abgegeben werden, beim Landkreis gezählt werden und nicht wie bei einer Kommunalwahl in den Gemeinden.”

Gibt es durch die aktuellen Schutzmaßnahmen bestimmte Vorgaben beim Ablauf?

Die genauen Vorgaben legen die Gemeinden in Hygienekonzepten fest. “Es wird voraussichtlich Beschränkungen hinsichtlich der Personenzahl geben, die sich gleichzeitig in einem Abstimmungslokal aufhalten darf, auch die Abstimmung per Brief in den Bürgerbüros oder Rathäusern wird teilweise nur nach vorheriger Terminvergabe möglich sein”, erklärt Heidekreis-Sprecherin Sandra Michaelis auf Nachfrage. Wer persönlich abstimmt, sei es an der Urne am Sonntag oder vorher bei der Kommune, sollte neben dem Personalausweis auch eine Mund-Nasen-Bedeckung mitbringen.

Wann ist mit dem endgültigen Ergebnis des Bürgerentscheids zu rechnen?

Ein vorläufiges Ergebnis werde es voraussichtlich - wie auch bei Wahlen üblich -- noch am Abend des 18. Aprils geben. Die Zahlen können ohne Verzögerung im Internet abgerufen werden, heißt es vom Landkreis. Auch bei der WZ wird aktuell berichtet. Walsroder Stadtsprecher Klaus Bieker schätzt, dass die Abstimmungsbezirke in Walsrode im Schnitt gegen 18.45 Uhr am Wahlabend Ergebnisse vermelden. Kleinere Bezirke könnten sogar bereits zwischen 18.10 und 18.25 Uhr fertig mit dem Auszählen sein. Fraglich sei jedoch, wie viele Briefwähler es gebe, und wie viel Zeit das Zählen der Stimmen beim Landkreis beansprucht.

Voraussichtlich werde der Abstimmungsausschuss des Heidekreises sich am 20. oder 21. April treffen. Dort wird das endgültige Ergebnis dann festgestellt.

Wie ist das Ergebnis zu interpretieren?

Wenn die Mehrheit der Wähler und Wählerinnen mit “Ja” stimmt und die Mehrheit mindestens 22.989 Stimmen beträgt (20 Prozent der 114.943 Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl), ist der Entscheid aus Sicht der Initiatoren erfolgreich.

Kommentare

Noch keine Kommentare vorhanden.
Diese Beitragsdiskussion wird moderiert. Die Redaktion behält sich das Recht vor, eingereichte Kommentare zu löschen, wenn diese gegen den Verhaltenscodex verstoßen. Ihr Kommentar sowie Ihr vollständiger Name werden in der Beitragsdiskussion veröffentlicht. Einzelne Kommentare können zur Veröffentlichung in der Walsroder Zeitung verwendet werden.