Der Kreisschiedsrichterausschuss (KSA) des Fußball-Kreisverbands Heidekreis richtet im April wieder einen Schiedsrichter-Anwärterlehrgang aus. Der Lehrgang findet an zwei Wochenenden als Kompaktlehrgang statt, um auch schulpflichtigen Interessierten die Teilnahme zu ermöglichen. “Wir bieten den zukünftigen Schiedsrichtern eine abwechslungsreiche Tätigkeit im Freien, regelmäßige Fortbildungen, gute Aufstiegsmöglichkeiten, eine Aufwandsentschädigung und die Erstattung von Fahrtkosten zu den Spielorten”, berichtet Kreisschiedsrichter-Obmann Gerrit Ludwig.
Schulung sozialer Kompetenz
Gesucht werden an Fußball interessierte, sportliche, mindestens zwölf Jahre junge Mitglieder eines Sportvereins, die sich gerne in ein Team einbringen möchten.
Neben der Vermittlung der Fußballregeln beinhaltet der Lehrgang auch die Schulung von sozialer Kompetenz, des Lösens von Konflikten auf und neben dem Platz und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit.
Schulungen finden in Dorfmark statt
Die Schulungen finden im Gasthaus Meding in Dorfmark statt am Freitag, 22. April, von 18 bis 20.15 Uhr, Sonnabend und Sonntag, 23. und 24. April, von 10 bis 15.30 Uhr, Sonntag, 24. April, Freitag, 29. April, von 18 bis 20.15 Uhr und Sonnabend, 30. April, von 10 bis 15.30 Uhr. Die theoretische Prüfung wird voraussichtlich am Mittwoch, 4. Mai, um 18.30 Uhr stattfinden.
“Wer Freude am Sport hat, sein Selbstbewusstsein stärken will, schnelle und präzise Entscheidungen treffen möchte und in kritischen Situationen einen ,kühlen Kopf‘ bewahren möchte, ist bei uns an der richtigen Stelle”, betont Gerrit Ludwig, “wer eine außergewöhnliche Herausforderung sucht, Spaß am Umgang mit Menschen hat, viele nette und interessante Leute kennenlernen möchte und darüber hinaus auch noch freien Eintritt bei DFB-Spielen (Kreisklasse bis Bundesliga) haben möchte, sollte unbedingt Schiedsrichter werden.”
Keine Kosten für Teilnehmende
Der Vorstand des NFV Kreis Heidekreis übernimmt die vollständigen Kosten für den Lehrgang. Der Kreisschiedsrichterausschuss weist darauf hin, dass eine Anmeldung zum Lehrgang nur mit Anmeldeformular über die Sportvereine möglich ist. Das Formular muss durch einen Vereinsvertreter unterschrieben sein.