Im Betrugsprozess um einen vorgetäuschten Tod in der Ostsee hat das Kieler Landgericht den Haftbefehl gegen den Hauptangeklagten aufgehoben und die Entlassung des Mannes aus der Untersuchungshaft verfügt. Der 53-Jährige war am 7. Mai 2020 in Schwarmstedt auf dem Dachboden seines Elternhauses verhaftet worden. Aus Sicht der Kammer “liegt ein tragfähiger Haftgrund nicht mehr vor, da nach derzeitigem Verfahrensstand der dringende Tatverdacht überwiegend entfallen ist”, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag, 4. Februar.
Die Entscheidung fiel nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits am Mittwoch, 3. Februar. Die Anklage kündigte Beschwerde gegen den Beschluss an.
Wollten 4,1 Millionen Euro kassieren
Der Mann hatte im Oktober 2019 seinen Ertrinkungstod durch ein Motorbootunglück vorgetäuscht. Danach versteckte er sich monatelang.
Der 53-jährige Angeklagte, seine gleichaltrige Ehefrau und dessen 87-jährige Mutter müssen sich wegen versuchten Versicherungsbetrugs in 14 Fällen verantworten. Sie wollten demnach durch den angeblichen Tod 4,1 Millionen Euro kassieren. Das Gericht ließ bereits vergangene Woche in einem rechtlichen Hinweis erkennen, dass es nur in einem Fall zu einer Verurteilung kommen könne. (dpa)
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